Fachausbildung Hygiene

(gemäß Hygieneverordnung Hessen)

Die Gesundheitsämter anerkennen unsere Abschlusszertifikate, die Ihnen nach dem Seminar ausgehändigt werden.
Für die nachfolgend bezeichneten Zielgruppen, bieten wir folgende Seminare an:


Hygiene Grundkurs

Hygiene Fortbildung

Hier nachfolgend ein Auszug aus der Hygieneverordnung Hessen
[Auszug Anfang]

Hygieneverordnung
- Hessen -
Vom 18. März 2003
Geändert durch Verordnung vom 22. Oktober 2008

Mit Erlass vom 24. März 2010 hat das Hessische Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit geregelt, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um die in §2 geforderte notwendige Sachkunde zu erlangen.
§ 1 (1) Wer beruflich oder gewerbsmäßig Tätigkeiten mit Ausnahme solcher im Rahmen der ärztlichen Heilkunde am Menschen ausübt, bei denen durch Blut sowie Sekrete und Exkrete Krankheitserreger (z.B. HIV- und Hepatitisviren) übertragen werden können, unterliegt den Vorschriften dieser Verordnung.

Solche Tätigkeiten sind insbesondere die Ausübung
- der Haarpflege
- der Kosmetik
- der Fußpflege
- des Tätowierens
- des Ohrlochstechens und
- die Schmuckeinbringung an, in oder unter der Haut oder Schleimhaut (Piercing)

§ 1 (2) Wer Tätigkeiten im Sinne des Abs. 1 ausübt, ist zur sorgfältigen Beachtung der Regeln der Hygiene nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik verpflichtet.
§ 2 Mit der Durchführung der Desinfektions- und Sterilisations-verfahren dürfen nur Personen beauftragt werden, die über die notwendige Sachkunde verfügen. Laut Erlass muss, wer unter den §1 fällt, die Sachkunde im Rahmen einer medizinischen Fachausbildungen mit dem Unterrichtsfach Hygiene erworben haben, oder einen Kurs zum Erwerb der Sachkunde absolvieren.
Ausschlaggebend für die Kurswahl ist die Frage, ob eine Tätigkeit mit oder ohne Instrumentenaufbereitung ausgeübt wird.
Personen, die den Berufsgruppen gem. § 1 (1) Infektionshygieneverordnung angehören absolvieren je nach Tätigkeit folgenden Kurs:
Grundkurs: Personen, die nicht selbst Instrumente aufbereiten (sterilisieren) wollen, also mit Einmalinstrumentarium arbeiten
Spezialkurs: Personen, die selbst Instrumente aufbereiten (sterilisieren) wollen
[Auszug Ende]


Hygiene - Grundkurs

Aufbereitung von Medizinprodukten für Personen die nicht selbst Instrumente aufbereiten. Bei diesem Lehrgang handelt es sich um den Hygiene Sachkundenachweis gem. §4 MPBetreibV (gemäß Hygieneverordnung Hessen) der durch den Erlass des Hessischen Ministeriums Arbeit, Familie und Gesundheit geregelt ist. Gemäss Lehrplan werden folgende Kenntnisse vermittelt:

Schulungsinhalte:
  • Hygiene und Mikrobiologie
  • Rechtliche Grundlagen
  • Hygienemanagement
  • Reinigung und Desinfektion
  • Aufbereitung der Instrumente
  • Abfall und Entsorgung
  • Hygieneplan

Hygieneseminar für folgende Zielgruppe:

  • KosmetikerIn
  • OhrlochstecherIn
  • HaarpflegerIn
  • Altenpfleger- /in
 Seminartermin  Auf Anfrage
 Uhrzeit:  9:00 - 17:00 Uhr
 Trainer:  Hygieneinspektor
 Fachkunde III
 Desinfektor
 Prüfung:  Keine Prüfung
 Ort:  Schulungszentrum Groß-Gerau
 Gesamtkosten:  175,00 Euro incl. Abschlusszertifikat

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